Wasser ist eines unser wichtigsten Lebensmittel! Es steuert den Stoffwechsel, transportiert Nährstoffe und Mineralien, führt Schlacken ab,
regelt den Kreislauf und kontrolliert die Körpertemperatur.Der Mensch braucht täglich 2- 2,5 Liter und kann maximal einen Tag ohne Wasser
auskommen. Deshalb verlangt das Wohl der Allgemeinheit, daß das Grundwasser vor Verunreinigungen geschützt wird. Die zunehmende Flächennutzung durch Siedlung, Gewerbe, Landwirtschaft, Rohstoffgewinnung und Deponien führten in der Vergangenheit zu einer steigenden Belastung des Grundwassers. Da der Trinkwasserbedarf im Elbe-Weser-Dreieck inbesondere aus Grundwasservorkommen gedeckt wird, müssen Schutzmaßnahmen im Einzugsgebiet von Wasserwerken den pathogenen (krankmachenen) Einflüßen entgegen wirken.
Dies soll durch die Errichtung von Wasserschutzgebieten erreicht werden.
 
Das Staatliche Amt für Wasser und Abfall (StAWA) ist für die Beaufsichtigung und Kontrolle der Wasserschutzgebiete verantworlich und ist
somit Vermittler zwischen dem Staat und den Landwirten.
Im Amtsbereich der StAWA Stade liegen für die öffentliche Wasserversorgung Wasserrechte für eine Fördermenge von rund 65 Millionen m³ vor. Hierfür ist eine Gesamtfläche von 338,2 km² als Wasserschutzzone ausgewiesen, welche sich in 24 verschiedene Wasserschutzgebiete im Elbe-Weser-Dreieck aufteilen. Im Landkreis Cuxhaven gibt es insgesamt 13.
 
Die Wasserschutzgebiete sind in 3 Zonen aufgeteilt.
Die erste Zone, der Erfassungsbereich, soll den Schutz der Trinkwasseranlage in der unmittelbaren Umgebung vor jeglichen Beeinträchtigungen gewährleisten und ist dazu eingezäunt. Die Zone II liegt in der unmittelbaren Umgebung der Zone I. Sie soll vor
Verunreinigungen durch pathogene Mikrorganismen und sonstigen Beeinträchtigungen schützen.
Die Schutzzone III ist der unterirdische Zuflußbereich von 50 Tagen hier gilt der Schutz von schwer abbaubaren chemischen und radioaktiven
Verunreinigungen.
 
In allen drei Zonen ist die StAWA Stade beauftragt das Wasser mittels Proben zu untersuchen. Das Wasser wird aus Prüfbrunnen gezogen, es handelt
sich also um Proben aus dem oberflächennahen Grundwasser.
 
Vor Ort wird die Probe auf:   -Färbung
                                -Trübung
                                -Wassertemperatur
                                -pH-Wert
                                -Sauerstoffgehalt
                                -elektrische Leitfähigkeit
                                -und Geruch überprüft.
 
Im Labor werden die Parameter:      
  • Karbonat und Gesamthärte
  • Calcium
  • Magnesium
  • Kalium
  • Eisen
  • Mangan
  • Aluminium
  • Amonium
  • Nitrit
  • Nitrat
  • Chlorid
  • Sulfat
  • Phosphat

und Säurekapazität gemessen.

Als größtes Problem für die Landwirtschaft muß man die Stickstoffverbindungen und das Kalium ansehen, weil sie auf humusarmen, intensiv bewirtschafteten Standorten besonders auswaschungsgefährdet sind und somit das Grundwasser gefährden können. Die Grenzwerte für Nitrat und Kalium liegen bei 50mg/l bzw. 1-2mg/l. So kommt es in den oberflächennahen Grundwasser schon vor , daß diese Werte überschritten werden. Es gibt allerdings einen direkten Zusammenhang zwischen Tiefe der Brunnen und Höhe der Nitratgehalte.  Im Landkreis Cuxhaven versucht man Grundwasservorkommen in der Tiefe von 170 – 200 Metern für die Wasserversorgung zu erschließen. Dort sind die
Nitratgehalte gleich null. Wenn man dieses Wasser dann mit dem Wasser aus anderen Entnahmestellen mischt, kann man die Nitrargehalte im Wasser senken.
Im Landkreis Stade minimieren sich die Werte des Grundwassers, aufgrund der hier vorzufindenen hydrologischen Gegebenheiten. In der Eiszeit entstand die sogenannte ," Stader Rinne ", die als sehr undurchlässige Schicht gilt und somit wie ein Schutzschild gegen auswaschungsgefährdete Nährstoffe wirkt.
 
Doch nicht nur Nährstoffe aus der Landwirtschaft sind problematisch, auch für Pflanzenschutzmittel gibt es eine Höchstmengenverordnung. Seit dem 1.Oktober 1989 ist der Parameterfür Pflanzenschutzwirkstoffe mit einem Grenzwert von 1 Mikrogramm je Liter festgelegt. Um sich diesen Wert
vorstellen zu können, ist es in zeitlicher Relation ausgedrückt: 1 Sekunde in 317 Jahren. Dieser Wert ist in der Trinkwassreverordnung der EU als Null
Wert eingetragen.
 
Die Überwachung und Sicherstellung der Wasserqualität benötigt natürlich auch finanzielle Mittel. Der Grundwasserschutz wird in diesem Falle von der Allgemeinheit bezahlt. Die Wasserversorgungsunternehmen geben einen Teil der Wasserentnahmegebühr an den Kunden weiter ( 10 Pfg m³ ) Somit wird der Bürger mit dem sogenannten Wassergroschen am Grundwasserschutz beteiligt. Der pro Kopfverbrauch eines Bürgers liegt bei 40m³ Wasser im Jahr.
Multipliziert mit 10 Pfg, ergibt das 4 DM. Im Einzugsgebiet der StAWA Stade ergibt das eine Summe von jährlich 120 Millionen DM.
Dieses Geld wird dann teilweise an die Landwirte in Form Förderungen für Güllelagerraumprogramme und gewässerschutzorientierte  andbewirtschaftung in Wasserschutzgebieten ausbezahlt. Auch die Kosten für die Verwaltung werden so abgedeckt.
 
Ich finde die Art und Weise der Qualitätsüberwachung von unseren wichtigstem Nahrungsmittel, dem Grundwasser sehr gut. Fachleute überprüfen
die Qualität in regelmäßigen Abständen, die gesetzlichen Vorschriften vom Staat sind so streng, daß der Bürger sich nie einer Gefahr ausgesetzt
fühlen muß.
 Außerdem werden den Landwirten Fachleute zur Seite gestellt, die sie in wichtigen Fragen des Pflanzenbaus und somit dem Gewässerschutz beraten.
Außerdem gibt es einige sehr interessante Maßnahmen, die von der StAWA bezuschußt oder bezahlt werden. Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt für
mich, ist die Bezahlung. Durch den Wassergroschen wird der Bürger am Qualitätsschutz unseres bedeutsamsten Nahrungsmittel beteiligt. Als einzige
Gefahr im Gewässerschutz sehe ich den zu hohen, und damit abschreckenden, bürokratischen Aufwand der vom Staat verlangt wird.
Wasserqualität
 
Bedeutung des Wassers für den Körper:
 
– Steuerung des Stoffwechsels
– Transportmittel für Nährstoffe und Mineralien
– regelt Körpertemperatur
– Verbrauch 2- 2,5 Liter / Tag
 
Im Elbe–Weser-Dreieck wird der Wasserbedarf vornehmlich aus Grundwasservorkommen gedeckt. Zum Schutz der Wasservorräte hat man Wasserschutzgebiete errichtet, die vom Staatlichen Amt für Wasser und Abfall ( StAWA ) mit Sitz in Stade verwaltet werden.
 
Die Wasserschutzgebiete sind in 3 Zonen aufgeteilt. Die erste Zone, der Erfassungsbereich, soll den Schutz der Trinkwasseranlage in der unmittelbaren Umgebung vor jeglichen Beeinträchtigungen gewährleisten und ist dazu eingezäunt.
Die Zone II liegt in der unmittelbaren Umgebung der Zone I. Sie soll vor Verunreinigungen durch pathogene Mikoorganismen und sonstigen Beeinträchtigungen schützen. Die Schutzzone III ist der unterirdische Zuflußbereich von 50 Tagen hier gilt der Schutz von schwer abbaubaren  chemischen und radioaktiven Verunreinigungen.
 
In allen drei Zonen ist die StAWA Stade beauftragt das Wasser mittels Proben zu untersuchen. Das Wasser wird aus Prüfbrunnen gezogen, es handelt
sich also um Proben aus dem oberflächennahen Grundwasser.
 
Vor Ort wird die Probe auf:  
  • Färbung
  • Trübung
  • Wassertemperatur
  • pH-Wert
  • Sauerstoffgehalt
  • elektrische Leitfähigkeit
  • und Geruch überprüft.
Im Labor werden die Parameter:
  • Karbonat und Gesamthärte
  • Calcium
  • Magnesium
  • Kalium
  • Eisen
  • Mangan
  • Aluminium
  • Amonium
  • Nitrit
  • Nitrat
  • Chlorid
  • Sulfat
  • Phosphat
und Säurekapazität gemessen.
 
Auf humusarmen, intensiv bewitschafteten Standorten, sind die Stickstoffverbindungen und das Kalium besonders auswaschungsgefährdet, und können somit das Grundwasser belasten. Der Richtwert für Nitrat beträgt25 mg / l, der Grenzwert bei 50 mg / l. Der Grenzwert für Kalium liegt bei 1- 2 mg / l. Im oberflächennahen Grundwasser ( 20 – 30 Meter tief) kommt es bereits zu einigen Überschreitungen der Grenzwerte. Man versucht deshalb Wasser aus tieferen Erdschichten ( 170 – 200 Meter tiefe ) mit dem Wasser aus flacheren Brunnen zu vermischen.
Zwischen der Tiefe der Brunnen und der Höhe der Nitatgehalte besteht nämlich ein direkter Zusammenhang. Je tiefer der Brunnen, desto geringer der Nitatgehalt.
Für Pflanzenschutzmittelrückstände gibt es den gesetzlich festgelegten Null-Wert von 1 Mikrogramm je Liter. Dieser ist in der EU Trinkwasserverordnung eingetragen. In zeitlicher Relation ausgedrückt bedeutet dies 1 Sekunde in 317 Jahren.
 
Der Grundwasserschutz wird über den Wassergroschen finanziert, hierbei handelt es sich um die Weitergabe entstandener Kosten an den Endverbraucher. Pro m³ Wasser bezahlt man 10 Pfennig, dies sind pro Bürger ca. 4 DM im Jahr. Dieses Geld wird dann für Förderungsprojekte in  Wasserschutzgebieten an Landwirte weitergegeben, und für dei Verwaltung verwendet.

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