Der Vertrag von Lissabon wurde am 13 Dezember 2007 von den europäischen Staats und Regierungschefs unterzeichnet. Er ersetzt die vorhandenen Verträge nicht, er ändert sie nur ab.
Der Vertrag beinhaltet Folgendes:
Ein demokratischeres und transparenteres Europa, in dem das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente eine größere Rolle spielen, außerdem sollen die Bürger mehr Möglichkeiten haben sich Gehör zu verschaffen.
Ein stärkeres Europäisches Parlament:
Die Befugnisse des direkt gewählten Europäischen Parlaments in Bezug auf die Gesetzgebung und internationale Übereinkommen werden erweitert.
Stärkere Einbeziehung der nationalen Parlamente:
Die Parlamente der Mitgliedstaaten werden mehr Möglichkeiten haben, sich in die Arbeit der EU einzubringen. In Zukunft wird noch mehr darauf geachtet, dass die Europäische Union nur dann tätig wird, wenn auf Ebene der EU bessere Ergebnisse erzielt werden können.
Stärkeres Mitspracherecht der Bürger:
Durch die so genannte Bürgerinitiative haben eine Million Bürger aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Kommission aufzufordern, neue politische Vorschläge zu unterbreiten.
Wer macht was:
Mit der eindeutigen Zuordnung der Zuständigkeiten wird die Beziehung zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union klarer.
Freiwilliger Austritt aus der Union:
Der Vertrag von Lissabon macht es erstmals Möglich freiwillig aus der Europäischen Union auszutreten.
Ein effizienteres Europa mit vereinfachten Arbeitsmethoden und Abstimmungsregeln mit erhöhter Handlungsfähigkeit in den Schwerpunktbereichen der heutigen EU.
Schnelle und effiziente Entscheidungsfindung:
Die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rat wird auf neue Politikbereiche ausgedehnt, um so eine schnellere und effizientere Entscheidungsfindung zu erzielen.
Ab 2014 ist eine solche Mehrheit dann erreicht wenn 55% der Mitgliedsstaaten die gemeinsam mindestens 65% der europäischen Bevölkerung auf sich vereinen, zustimmen
Ab 2014 wird die qualifizierte Mehrheit nach der doppelten Mehrheit von
Stabilere und schlankere Institutionen:
Mit dem Vertrag von Lissabon wird erstmals ein Präsident des Europäischen Rates gewählt. Seine Amtszeit beträgt zweieinhalb Jahre. Außerdem enthält der Vertrag neue Bestimmungen für die künftige Zusammensetzung des Europäischen Parlaments und für eine Verkleinerung der Kommission.
Demokratische Werte:
Der Vertrag von Lissabon nennt und bekräftigt die Werte und Ziele, auf denen die Europäische Union aufbaut. Diese Ziele dienen als Richtschnur für die europäischen Bürger und zeigen darüber hinaus, was Europa seinen internationalen Partnern anbieten kann.
Solidarität zwischen Mitgliedstaaten:
Der Vertrag von Lissabon sieht vor, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam und solidarisch handeln, wenn ein Mitgliedstaat Opfer eines terroristischen Anschlags oder einer Naturkatastrophe bzw. einer vom Menschen verursachten Katastrophe wird. Dasselbe gilt im Falle von Problemen im Energiebereich.
Europa als Global Player:
Durch den Vertrag von Lissabon kann Europa in den Beziehungen zu seinen internationalen Partnern eine klare Position einnehmen. Mit dem Vertrag werden die wirtschaftlichen, humanitären, politischen und diplomatischen Stärken Europas zur Förderung der europäischen Interessen und Werte weltweit nutzbar gemacht, wobei die besonderen außenpolitischen Interessen der Mitgliedstaaten gewahrt bleiben.
- Ein neuer Hoher Vertreter für die Europäische Union für die Außen- und Sicherheitspolitik, gleichzeitig Vizepräsident der Europäischen Kommission, wird den Einfluss, die Stimmigkeit und die Wahrnehmbarkeit der Außenpolitik der EU erhöhen.
- Ein neuer Europäischer Auswärtiger Dienst wird den Hohen Vertreter in seiner Arbeit unterstützen.
- Wenn die Europäische Union Rechtspersönlichkeit erhält, vergrößert sich dadurch ihre Verhandlungsmacht, so dass sie auf internationaler Ebene effizienter auftreten kann und für Drittländer und internationale Organisationen als Partner greifbarer wird.
- Durch Fortschritte in der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik wird es zwar weiterhin besondere Beschlussfassungsregeln geben, doch wird gleichzeitig der Weg geebnet für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen kleineren Gruppen von Mitgliedstaaten.