1. DIE EUROPÄISCHE UNION
1.1. Die wichtigsten Institutionen der EU
Die Europäische Union ist seit den 50er Jahren zunehmend gewachsen, damit wurden auch ihre Institutionen größer und zahlreicher:
Die Europäische Kommission:
die oberste Verwaltungsbehörde der EU. Sie ist die einzige Institution, die Vorschläge für EU-Gesetze erarbeiten darf und die Beschlußfassung dem Europäischen Parlament zuleitet. Außerdem wacht sie über die Einhaltung der Binnenmarkt-Spielregeln {= Er ist mit 4 Grundfreiheiten (freier Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr) seit 1. 1. 1993 zwischen den Mitgliedsländern in Kraft}, hütet EU-Verträge und vertritt die EU nach außen.
die oberste Verwaltungsbehörde der EU. Sie ist die einzige Institution, die Vorschläge für EU-Gesetze erarbeiten darf und die Beschlußfassung dem Europäischen Parlament zuleitet. Außerdem wacht sie über die Einhaltung der Binnenmarkt-Spielregeln {= Er ist mit 4 Grundfreiheiten (freier Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr) seit 1. 1. 1993 zwischen den Mitgliedsländern in Kraft}, hütet EU-Verträge und vertritt die EU nach außen.
Das Europäische Parlament:
In wichtigen polit. Fragen hat das EP Mitentscheidungsrechte. Bei EU-Gesetzen zum Binnenmarkt, zum Verkehr, dem Konsumentenschutz,der Gesundheit und der Umwelt hat es ein Vetorecht; kontrolliert die Europäische Kommission
In wichtigen polit. Fragen hat das EP Mitentscheidungsrechte. Bei EU-Gesetzen zum Binnenmarkt, zum Verkehr, dem Konsumentenschutz,der Gesundheit und der Umwelt hat es ein Vetorecht; kontrolliert die Europäische Kommission
Der Rat der EU:
Im EU-Ministerrat werden von den jeweiligen Ministern EU-Gesetze beschlossen. Er trifft
seine Entscheidungen aufgrund der Gesetzesvorschläge der Europäischen Kommission bzw. nach Zustimmung des Europ. Parlamentes.
Im EU-Ministerrat werden von den jeweiligen Ministern EU-Gesetze beschlossen. Er trifft
seine Entscheidungen aufgrund der Gesetzesvorschläge der Europäischen Kommission bzw. nach Zustimmung des Europ. Parlamentes.
Der Europäische Rat:
Seit 1974 treten die Staats- bzw. Regierungschefs der 15 EU-Mitgliedsländer gemeinsam mit dem Präsidenten der Europ. Kommission mind. 2 x jährlich im Europ. Rat zusammen.
Er muß strittige Fragen klären, die im EU-Ministerrat ungelöst bleiben und gibt polit. Anstöße.
Seit 1974 treten die Staats- bzw. Regierungschefs der 15 EU-Mitgliedsländer gemeinsam mit dem Präsidenten der Europ. Kommission mind. 2 x jährlich im Europ. Rat zusammen.
Er muß strittige Fragen klären, die im EU-Ministerrat ungelöst bleiben und gibt polit. Anstöße.
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft:
Für Fragen der Europäischen Verträge zuständig und überwacht den EU-Ministerrat sowie die Europ. Kommission. Er kann Mitgliedsländer vor dem Gerichtshof anklagen, wenn Verpflichtungen nicht erfüllt wurden.
Der Europäische Rechnungshof:
prüft die ordnungsgemäße Einnahmen und Ausgaben der EU-Institutionen und kontrolliert die Wirtschaftlichkeit; besteht aus 15 Mitgliedern – Amtszeit beträgt 6 Jahre.
prüft die ordnungsgemäße Einnahmen und Ausgaben der EU-Institutionen und kontrolliert die Wirtschaftlichkeit; besteht aus 15 Mitgliedern – Amtszeit beträgt 6 Jahre.
Die Europäische Investitionsbank:
eine "Bank" die wirtschaftlich weniger entwickelten europ. Ländern Kredite für langfristige Investitionen gewährt z. B. zum Ausbau der europ. Verkehrsnetze
eine "Bank" die wirtschaftlich weniger entwickelten europ. Ländern Kredite für langfristige Investitionen gewährt z. B. zum Ausbau der europ. Verkehrsnetze
1.2.Mitglieder der EU:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, GB, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, SF, Spanien
Seit dem 1. Jänner 1995 ist Österreich Mitglied der Europäischen Union und hat somit auch ihre rechtlichen Grundlagen übernommen.
Seit dem 1. Jänner 1995 ist Österreich Mitglied der Europäischen Union und hat somit auch ihre rechtlichen Grundlagen übernommen.
2. DER EURO
Die Idee einer einheitlichen Währung in Europa ist nicht neu, den bereits Anfang der 70er hatte Pierre WERNER eine solche Verwirklichung angestrebt, ist jedoch gescheitert. Am Gipfel der Staats- und Regierungschefs der EU Mitte Dezember 1995 wurde festgelegt, daß 1999 die einheitliche Währung eingeführt werde, der Name wurde auch beschlossen: EURO.
Die Pro-Argumente des Euros:
- Eine Reihe von Transaktionskosten (etwa des Geldumtauschs) werden entfallen.
- Eine einheitliche Währung führt zu mehr Transparenz und damit auch zu mehr Wettbewerb im Binnenmarkt
- Europa erhält dadurch größere und effizientere (=stabilere) Finanzmärkte, die einen Vergleich mit den amerikanischen und japanischen Märkten nicht zu scheuen brauchen.
- Europa wird durch die europäische Währung in der Weltwirtschaft eine bedeutendere Rolle spielen, als dies bisher in den einzelnen europäischen Ländern der Fall war.
- Die politische Zusammenarbeit der EU-Länder wird vertieft.
Vor einer voreiligen Einführung der Währungsunion warnt man mit Kontra-argumenten:
-
Die fünfzehn Mitglieder der EU sind einerseits aufgrund der großen wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den Ländern und andererseits wegen der geringen Arbeitskraftbewegung, aber auch einer ungenügenden Preis- bzw. Lohnflexibilität kein optimales Währungsgebiet. Daher wäre es zu erwarten, dass auf Dauer gesehen die Kosten der Währungsunion deren Erträge übersteigen werden.
-
Eine Einheitswährung verlangt auch eine stärkere Vereinheitlichung der Wirtschaftspolitik, insbesondere der Finanzpolitik; dies wird aber von vielen Mitgliedern nicht gewünscht.
-
Eine Währungsunion, die sich nur auf Länder des Hartwährungsblocks im Europäischen Währungssystem (= EWS) beschränkt, rechtfertigt die hohen Risken und Kosten der Umstellung nicht.
-
Und schließlich, die Bevölkerung in den Hartwährungsländern des EWS steht der Einheitswährung noch immer mit einer gewissen Skepsis gegenüber.
Manche dieser angeführten Gegenargumente sind zutreffend und verdienen Beachtung, dennoch ist das Gewicht der Pro-Argumente zweifellos gewichtiger.
Die Euro-Banknoten und -Münzen werden ab 1.1.2002 ausgegeben. Diesen Termin haben die EU-Finanzminister in Brüssel festgelegt.
Die Währungsunion beginnt am 1. Jänner. In der Übergangszeit wird der Euro im bargeldlosen (Überweisungen) Verkehr verwendet. Bis Juni 2002 sollen die Preise im Handel noch gleichzeitig mit Euro und nationaler Währung angegeben werden. Die OenB wird den Schilling unbefristet in Euro umtauschen.
Die Währungsunion beginnt am 1. Jänner. In der Übergangszeit wird der Euro im bargeldlosen (Überweisungen) Verkehr verwendet. Bis Juni 2002 sollen die Preise im Handel noch gleichzeitig mit Euro und nationaler Währung angegeben werden. Die OenB wird den Schilling unbefristet in Euro umtauschen.