1. Österreich unter nationalsozialistischer Herrschaft – Der österreichische Widerstand:
Die sogenannte positive sogenannte "positive Seiten":
An erster Stelle dieser "positiven Bewertung" steht die Beseitigung der Arbeitslosigkeit, die für Hunderttausende Menschen zunächst das Ende ihrer jahrelangen Notlage brachte. Für viele Bauern bedeuteten Umschuldungsaktionen die Befreiung vom schwersten Existenzdruck.

Vorangetrieben wurde auch der Wohnbau und das auf Kosten der jüdischen Mitbürger. Nach 1945 kam es wegen der Rückgabe der "arisierten" Vermögenswerte zu schweren Differenzen zwischen den früheren Eigentümern, den Neubesitzern und den Parteien. Erst im Jahr 2000 wurde ein neuer Anlauf genommen, um die Entschädigungsfrage zu lösen. Die Erfolge erzielten die Nationalsozialisten besonders durch ihre Politik. Die Grundlagen waren die

  • massive Aufrüstung: Industrien entstanden, wie z.B. die Reichswerke Hermann Göring (die heutige VOEST), die Stickstoffwerke in Linz, das Aluminiumwerk Ranshofen.
  • der Rassismus
  • und die Zwangsarbeit
Für die Nationalsozialisten galt der Grundsatz "Wer nicht für uns ist, ist gegen uns". Jede abweichende Gesinnung zählte als Hochverrat. In allen von Hitler-Deutschland besetzten Ländern entstand Widerstand gegen die Eroberer. Die Nationalsozialisten galt dort als klares Feinbild. Auch Frauen und Mädchen kämpften gegen Nationalsozialismus und Krieg. Der Innviertler Franz Jägerstätter stimmte am 10.04.1938 als Einziger seines Dorfes mit Nein und wurde damit sofort zum Außenseiter.
Man unterscheidet fünf Formen des Widerstandes:
  • Unpolitische Gegnerschaft: z.B.: Unmutsäußerungen
  • Politisch motivierte Gegnerschaft: (passive) Abwehrhaltung gegen das System, z.B.: Abhören ausl. Rundfunksendungen
  • Ziviler Widerstand: aktive, jedoch individuelle Widerstandshandlungen (z.B.: Untergrundinformationen
  • Organisatorisch abgesicherter Widerstand: z.B.: kirchliche Gruppen
  • Militärischer Widerstand: z.B.: Sabotage und Partisanentätigkeit

Schon seit Juni 1944 kämpften Österreicher in der jugoslawischen Volksarmee Titos. Anfang 1945 begannen auch in Österreich bewaffnete Aktionen. Schwerpunkt waren Wien, Innsbruck, das niederösterr.-steir. Grenzgebiet und das Ausseer Land. Der Plan des Major Szokoll, in Wien die Macht zu übernehmen und die Stadt kampflos der Roten Armee zu übergeben, scheiterte an Verrat.

2. Die Wiederrichtung des österr. Staates:

Bei einer Außenministerkonferenz in Moskau besprachen Hull (USA), Eden (GB) und Molotow (UdSSR) auch die Zukunft Österreichs. Das Ergebnis war die "Deklaration über Österreich" ("Moskauer Deklaration") vom 1. November 1943.
Die Deklaration war ein Grunddokument der Zweiten Republik. Am 8. Mai 1945 war durch die bedingungslose deutsche Kapitulation der Krieg auch in Österreich zu Ende. Eine wichtige Rolle spielte dabei Dr. Karl Renner. Der damals 75-jährige nahm schon Anfang April das sowjetische Angebot an, eine Konzentrationsregierung zu bilden.
  • Die SPÖ entstand am 14. April im Wiener Rathaus durch die Vereinigung der ehemaligen Sozialdemokraten mit den Revolutionären Sozialisten.
  • Die ÖVP wurde am 17. April im Schottenstift in Wien von ehemaligen christlichsozialen Politikern gegründet.
  • Die KPÖ unter der Führung von Johann Koplenig, der aus dem Moskauer Exil eingeflogen wurde.

Gemeinsam war allen drei Parteien das Bekenntnis zu einem unabhängigen Österreich, das sie in Zusammenarbeit wider aufbauen wollten.
Die Widerstandsbewegung "O5" wurde von den Parteien und den Sowjets von der politischen Verantwortung ausgeschlossen. Renner bildete eine provisorische Regierung, der Vertreter aller drei Parteien (Konzentrationsregierung).
Im April 1945 wurde der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) als überparteiliche Organisation gegründet.

Am 27. April 1945 trat die provisorische Regierung mit einer Unabhängigkeitserklärung, der "Geburtsstunde" der Zweiten Republik an die Öffentlichkeit. Die Westalliierten hielten die provisorische Regierung für eine Marionettenregierung der Sowjets und verweigerten ihr zunächst die Anerkennung. Österreich war zu einem Faustpfand im Ost-West-Konflikt geworden.

In mehreren Länderkonferenzen legten jedoch maßgebliche Politiker aller drei Parteien aus allen Bundesländern ein eindeutiges Bekenntnis zum Gesamtstaat ab. Nun anerkannten auch die Westmächte die Wiener Zentralregierung. Damit war die Gefahr einer Teilung Österreichs gebannt.

Sofort nach der militärischen Befreiung Österreichs begannen die Alliierten mit der Entnazifizierung. Je nach ihrer Einstufung als Kriegsverbrecher oder gerichtlich zu verfolgende Personen, als belastete (höhere NS-Funktionäre) oder minderbelastete Nationalsozialisten (kleinere Funktionäre und einfache Parteimitglieder) hatten sie mit Folgen zu rechnen. Die Minderbelasteten wurden bis 1949 vom Wahlrecht ausgeschlossen. Im Februar 1949 wurde die Entnazifizierung der österr. Regierung übertragen. Volksgerichte sprachen bis 1955 43 Todesurteile und 34 lebenslängliche Haftstrafen. Die Entnazifizierung endete mit einer umfassenden Amnestie.

Am 25. November 1945 fanden die ersten Nationalratswahlen seit 1930 statt. Die KPÖ erhielt nur 4 von 165 Mandaten die SPÖ kam auf 76 Mandate und die ÖVP erreichte mit 85 Sitzen die absolute Mehrheit im Nationalrat. Es wurde wieder eine Konzentrationsregierung gebildet. Leopold Figl, der Obmann der ÖVP, übernahm das Amt des Bundeskanzlers. Adolf Schärf, der Vorsitzende der SPÖ, wurde Vizekanzler. 1945 wurde Dr. Karl Renner zum Bundespräsidenten gewählt.

Der harte Griff der Besatzung lockerte sich in den folgenden Jahren immer mehr. Die Kontrollen an den Zonengrenzen wurden schrittweise abgeschafft und die Besatzungskosten wurden schließlich gestrichen.

3. Der wirtschaftliche Wiederaufbau:

 Sehr trist war die wirtschaftliche Situation zu Kriegsende und in den ersten Jahren danach. Todesfälle infolge Hungerödems häuften sich, besonders in Wien und den niederösterr. Industriebezirken. Hilfsprogramme der Besatzungsmächte und der europäischen Staaten sowie Sachlieferungen der UNRRA (United Nations Relief and Rehabilitation Administration) linderten die ärgste Not. Dies bewahrte Tausende Österreicher vor dem Hungertod. Der allgemeine Versorgungsmangel führte zur Entstehung eines schwarzen Marktes. Die Regierung reagierte auf den Schwarzmarkt mit der Währungsreform des Jahres 1947. Dadurch wurde die Nachkriegsinflation beendet. 1949 war das Ende der Konzentrationsregierung und die Begründung der Großen Koalition zwischen ÖVP und SPÖ, welche bis 1966 die Geschicke Österreichs bestimmen sollte.

Viele Betriebe wiesen schwere Kriegsschäden auf. Am härtesten trafen sie jedoch die umfangreiche Demontage von Produktionseinrichtungen (vor allem durch die sowjetische Besatzungsmacht). Dazu kam der Anspruch der Sowjets auf jene Betriebe in ihrer Zone. Sie wurden beschlagnahmt und der USIA unterstellt.

1946 und 1947 beschloss die österr. Regierung mit den Stimmen aller drei Parteien zwei Verstaatlichungsgesetze. Von entscheidender Bedeutung für den wirtschaftlichen Wiederaufbau wurde schließlich von 1948 bis 1951 die Einbeziehung Österreichs in den Marshallplan. Riesige kostenlose Warenlieferungen in die europäischen Länder sah dieses Hilfsprogramm der USA vor. Den Erlös aus dem Verkauf dieser Waren vergab die Regierung als günstige Kredite für notwendige Investitionen an Betriebe. Insgesamt kam es jedoch infolge dieser Hilfe zu einem bedeutenden Wirtschaftsaufschwung.

4. Der Weg der Souverenität – Der Staatsvertrag – Die österr. Neutralitäserklärung unter dem Aspekt des Völkerrechtes – Neutralitätspolitik und Umfassende Landesverteidigung:

Die erste österreichische Regierung bemühte sich schon um eine eigenständige Außenpolitik. Als ein Erfolg dabei kann die mit westlicher Hilfe gelungene Abweisung jugoslawischer Gebietsansprüche in Kärnten (einschließlich Klagenfurts und des südlichen Villach) und in der Steiermark gewertet werden. Hingegen wurden Österreichs Ansprüche an Italien – von den Siegern abgelehnt. Allerdings erreichte Österreich ein Abkommen mit Italien über den Schutz der Deutsch sprechenden Bevölkerung in Südtirol. Das Pariser Abkommen wurde von Italien aber nur schleppend und unzureichend erfüllt. Erst 1969 gelang es schließlich, das "Südtirolpaket"" das die Autonomie genau umschrieb, auszuhandeln. Die Verhandlungen wurden 1992 endlich abgeschlossen.
Das für die österreichische Außenpolitik wichtigste Problem blieb allerdings der Abzug der Besatzungsmächte und die Erlangung der vollen Souveränität. Im Zuge des "kalten Krieges" froren diese Verhandlungen ein. Erst der Tod Stalin (1953) leitete eine "Tauwetterperiode" ein. Auf der Berliner Außenministerkonferenz bot Außenminister Figl den Verzicht auf die Gewährung ausländischer militärischer Stützpunkte auf österreichischem Gebiet sowie den Verzicht auf den Anschluss irgendwelcher Militärbündnisse als Gegenleistung für die Wiedererlangung der Souveränität an. Dennoch scheiterten die Verhandlungen, da der sowjetische Außenminister Molotow auf der weiteren Stationierung alliierter Truppen über den Staatsvertrag hinaus bis zum in Kraft Treten eines Friedensvertrages mit Deutschland bestand.

Durch dieses "Junktim" (= Verbindung zweier Fragen) schien der Staatsvertrag in weite Ferne gerückt zu sein. Aber am 8. Februar kam es zur überraschenden Wende: Außenminister Molotow hielt eine außenpolitische Grundsatzrede; darin hieß es, die Sowjetregierung halte eine weitere Verzögerung des Abschlusses des Staatsvertrages mit Österreich für ungerechtfertigt. In dieser Rede erklärte Molotow weiter, dass die Sowjetunion zur Aufgabe des Junktims bereit sei und das von Figl in Berlin unterbreitete Angebot annehme. Noch am selben Tag gab Bundeskanzler Raab die von Molotow gewünschte Erklärung ab. In Moskau wurde mit dem "Moskauer Memorandum" vom 15. April 1955 der Durchbruch zum Staatsvertrag erzielt. Es enthielt ein politisches Tauschgeschäft:
  • Die Sowjetunion verspricht den Abschluss des Staatsvertrages und den Abzug der Truppen aus Österreich.
  • Österreich verspricht, immerwährende Neutralität zu üben, wie sie von der Schweiz gehandhabt wird.

Der Vertrag wurde am 15. Mai 1955 im Wiener Belvedere unterzeichnet. Das Ziel war erreicht. Figl hat es vom Balkon des Belvedere der jubelnden Menschenmenge zugerufen: "Österreich ist frei!"

Am 26. Oktober 1955 beschloss der Nationalrat das Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität der Republik Österreich:
  • Unterlassungspflichten: keine Unterstützung von Kriegsführenden, weder direkte noch indirekte.
  • Kriegsverhinderungspflichten: Verhinderung der Benützung des neutralen Territoriums durch Kriegsführende.
  • Gleichbehandlungspflichten: Im nichtmilitärischen Bereich sind alle Maßnahmen grundsätzlich auf alle Kriegsparteien gleichmäßig anzuwenden.
  • Das Verbot einen Krieg zu beginnen.
  • Das Verbot der Teilnahme an Kriegen zwischen dritten Staaten.
  • Die Pflicht zur Erhaltung und Verteidigung der Unabhängigkeit, territorialen Integrität und der Neutralität.
  • Die Pflicht, jedes Verhalten zu vermeiden, das ihn in der Zukunft vielleicht in Konflikt mit seinen Neutralitätspflichten bringen könnte.

Am 14. Dezember 1955 wurde Österreich in die Vereinten Nationen aufgenommen. In den Jahren nach 1955 fanden die österr. Regierungen sehr bald zu einer eigenständigen Neutralitätspolitik. Sie wird in drei Bereiche gegliedert:
  • Außenpolitischer Bereich: Ziel ist die Erhöhung der Attraktivität der Sonderstellung des Staates auch in den Augen der übrigen Staaten (aktive Außenpolitik).
  • Sicherheitspolitischer Bereich: Ziel ist die Stärkung der Glaubwürdigkeit der Abwehrbereitschaft und Abwehrfähigkeit Österreichs (umfassende Landesverteidigung, welche 1975 beschlossen wurde).
  • Wirtschaftspolitischer Bereich: Österreichs Außenhandel soll möglichst gestreut und ausgewogen sein (sowohl nach Menge als auch nach Herkunft und Bestimmung).

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